Kompetenzen – Qualifikationen

Zu meinem Selbstverständnis als Strafverteidiger gehört es auch, dass ich mich rechtspolitisch engagiere.

Als Gründungsmitglied (1998) bin ich an der Organisation des Strafverteidigernotdienstes in Lübeck maßgeblich beteiligt.  Regelmäßig nehme ich den Bereitschaftsdienst wahr, der vierundzwanzig Stunden am Tag die Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger sicherstellt.

Seit 2001 führe ich mit Erlaubnis der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“.

Ferner bin ich Gründungsmitglied (2005) der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung (www.strafverteidiger-sh.de), die sich den Schutz und die Durchsetzung der Beschuldigtenrechte zur Aufgabe gemacht hat.

Von 2007 bis 2013 war ich Mitglied des Vorstandes und Schatzmeister der Vereinigung. Im Februar 2013 wurde ich zum Vorsitzenden der Vereinigung gewählt und habe dieses Amt bis 2018 ausgeübt; Bis März 2021 war ich noch als Beisitzer im Vorstand aktiv.

Viele Jahre hindurch war ich maßgeblich an der Planung und Durchführung des jährlich stattfindenden Strafverteidigertages beteiligt (www.strafverteidigertag.de). Es handelt sich dabei mit durchschnittlich 800 Teilnehmern um den größten Strafverteidigerkongress in Deutschland. Im März 2015 konnte ich als Vorsitzender unserer Vereinigung beim 39. Strafverteidigertag in Lübeck die Teilnehmer aus ganz Deutschland begrüßen.

Seit 2007 halte ich Vorträge zu verschiedenen aktuellen Themen bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in der Polizeischule in Malente-Kiebitzhörn. Durch meine Vorträge beispielsweise zum Thema „Beschuldigtenvernehmung“ setze ich auch hier gezielt die Schwerpunkte auf den Schutz der Rechte des Beschuldigten und der Unschuldsvermutung.

Seit 2013 biete ich gemeinsam mit zwei Dramaturginnen Fortbildungsveranstaltungen für Strafverteidiger*innen zur Verbesserung der Kommunikation bei der Strafverteidigung an. Unter dem Titel „Erleben, Verstehen, Voraussehen – Verteidiger*innen-Verhalten reflektieren“ wird das Verhalten der Beteiligten praxisorientiert aufgearbeitet.

Im Jahr 2015 habe ich am Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH, einem An-Institut der Fernuniversität Hagen, im Rahmen einer Praxisausbildung die Qualifikation „Soft-Skill-Manager“ im Businessbereich absolviert.

2019 hat mich der Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zum ordentlichen Mitglied in den Fachanwaltsausschuss für Strafrecht berufen. Dort wird die Entscheidung des Vorstandes der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer vorbereitet, ob ein Antragsteller oder eine Antragstellerin berechtigt sein soll, zukünftig die Bezeichnung „Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht“ führen zu dürfen.

Selbstverständlich bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltvereins und wirke – soweit es meine Zeit erlaubt – durch Veröffentlichungen und Vorträge an der Entwicklung des Selbstverständnisses der Strafverteidigung mit.