Sachverhalt: Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode eine Veränderung der Vorschrift des § 13 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) vereinbart. Dazu wurde ein Referentenentwurf erarbeitet.

Auf der Seite findet sich meine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Die Ausarbeitung war Grundlage für die Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zum Referentenentwurf.

» Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches