Sachverhalt: Im September 2002 war der Bankierssohn Jakob v. Metzler entführt worden. Als mutmaßlicher Täter geriet der Jurastudent Magnus G. in Verdacht und wurde verhaftet. In der Annahme, der Entführte könne noch am Leben sein, ordnete der Polizeivizepräsident von Frankfurt a.M. Wolfgang Daschner an, dass ein Arzt herbeigeschafft und ein „im Zufügen von großen Schmerzen erfahrener Polizeibeamter aus dem Urlaub eingeflogen (Der Spiegel, Heft 9 / 2003, S.22ff.) werde. Von dem Verhafteten sollte durch Androhung oder ggf. tatsachliches Zufügen von „großen Schmerzen“ der Aufenthaltsort des Entführten in Erfahrung gebracht werden. Vor Durchführung der vorbereiteten Maßnahmen wurde von Magnus G. das Versteck des bereits vor seiner Verhaftung getöteten Jacob von Metzler preis gegeben.

Auf der Seite findet sich die von mir verfasste Presserklärung des Lübecker Strafverteidigernotdienstes vom 03.03.2003:

» Presseerklärung zum Fall Jakob von Metzler